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Impressum SEGO Tours & Travel Thailand - Stand 1.3.2010

 

Adresse:


SEGO Tours & Travel
97 / 38 Bansuan Pimpaka, Pimparam Road
30130 Pakchong / Nakornratchasima

Thailand

Tel:  +66 (44) 315418
Fax: +66 (44) 315418
Mobile : +66 (0) 862523238
Email :
segotoursthailand@gmail.com

Webseiten

www.thailandferien.de     www.thailand-holiday.de    www.thailand-holidays.com

Gesellschaftssitz:
Thailand  ( Ort : Pakchong / Nakornratchasima )

Geschäftsführerin :
Patcharee Wagner

Öffnungszeiten unseres Büros :
Von Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Nach Vereinbarung auch gern außerhalb der Geschäftszeiten.

Gestaltung & Programmierung der Website :

SEGO Consultant New Zealand

Bildmaterial: Shutterstock.com und andere

Rechtlicher Hinweis :


SEGO Tours & Travel bemüht sich, auf ihrer Website zutreffende Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls auch für alle anderen direkt oder indirekt angeführten Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. SEGO Tours & Travel ist für den Inhalt solcher Websites, die mit diesen Links erreicht werden, nicht verantwortlich.


Datenschutz:

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       Allgemeine Reisebedingungen der SEGO Tours & Travel Thailand

 

Reisebedingungen

 

1. Allgemein


Die Firma SEGO Tours & Travel (im folgenden SEGO) mit Sitz in Thailand tritt als Vermittler einzelner touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Mietwagen , Tour Guides) und Beförderungsleistungen (z. B. Inland-Flüge, Transfers , Bootsfahrten oder Busrundreisen), sonstiger oder fremdveranstalteter Reisen auf. Für die Vermittlung gelten die nachfolgenden Bedingungen; sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldendem und SEGO . Mit der Anmeldung bietet der Kunde der SEGO den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und SEGO in klarer Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften darzustellen und zu regeln.

 

Darstellung und Vertrieb der touristischen Produkte erfolgt über das Internet. Die nachfolgenden Bedingungen gelten also ausschließlich für die Vermittlung fremder touristischer Leistungen und fremder Beförderungsleistungen. Für von SEGO  in eigenen Katalogen und Prospekten angebotene Leistungen gelten die Bedingungen, die in den jeweiligen Katalogen und Prospekten enthalten sind bzw. mit diesen ausgegeben werden. Flüge nach und von Thailand heraus werden von SEGO nicht vermittelt.

 

Vermittelt SEGO ausdrücklich in fremdem Namen Leistungen von Fremdanbietern, wie z.B. Flüge oder Leihwagen, so richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden, soweit diese einbezogen wurden.  Als Vermittler fremder Leistungen haftet SEGO nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

 

Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten einzelnen touristischen Leistung oder der gebuchten Beförderungsleistung.

 

2. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen


1.

Ihre aufgrund der Anmeldung erfassten Daten werden von SEGO ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Leistung und zur Kundenbetreuung verwendet. Möchten Sie keine Werbung von SEGO  erhalten, so können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift.


2.

Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

 

3. Buchung einer Reise von SEGO - Abwicklung


1.

Nach Ihrer Buchungsanfrage erstellen wir in Absprache mit Ihnen ein individuelles Angebot in Textform unter Bestimmung einer Annahmefrist. Mit Ihrer fristgerechten Annahme unseres Angebots, die in Textform schriftlich oder per Email erfolgen muss, kommt der Reisevertrag zustande.


2.

Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit SEGO . Sie muss aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

 

3.

Nach Zustandekommen des Reisevertrages erhalten Sie von uns die folgenden Unterlagen

- Detaillierte Reisebeschreibung gemäß unseres Angebots

- Unsere Rechnung und den Sicherungsschein

 

4.

Nach erfolgter Anzahlung und vor Ihrer Ankunft in Thailand erhalten Sie von uns die folgenden Unterlagen :

-  Hotel Vouchers / Hotelgutscheine für die Unterkünfte

-  Flug Tickets für die Inlandflüge / e-Tickets

-  Quittung für die Anzahlung

 

5.

Nach erfolgter Restzahlung erhalten Sie von uns die folgenden Unterlagen :

Quittung für die Restzahlung

-  Treffpunkt-Informationen für Ihre Ankunft am Flughafen in Bangkok

 

4. Zahlung


1.

Alle Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Sie erhalten mit der Reisebestätigung / Rechnung diesen Sicherungsschein. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die geleistete Anzahlung wird auf den restlichen Reisepreis angerechnet.


2.

Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise erfolgen. Bei Verträgen, die später als 30 Tage vor Abreise zustande kommen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlung. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. auf Reiseleistungen.

3.

Für Hochsaison - Buchungen in Thailand ist die Zahlung nach Bestätigung der Buchung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

4.

Der Reiseteilnehmer und SEGO können eine Anzahlung mit Restzahlung nach Ankunft in Thailand vereinbaren, allerdings nur, wenn als erste Station ein Hotel in Bangkok gebucht wurde. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt in diesem Fall als Barzahlung an einen SEGO  - Vertreter vor Ort. Da SEGO alle Leistungen für Dritt-Unternehmer ( Hotel , Inlandflüge ,Reiseleitung , Minibus oder Privatwagen etc. ) vor Ankunft des Reiseteilnehmers in Thailand im Voraus  bezahlen muss, beträgt die Anzahlung in diesem Fall 35 % des Reisepreises und wird mit Erhalt des Sicherungsscheines und unserer Rechnung fällig. Die Restzahlung von 65% des Reisepreises muss am Tag der Ankunft in Bangkok erfolgen.


5.

Stornoentschädigungen sind mit Zugang der Stornorechnung fällig.

6.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist SEGO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Paragraph 5. zu belasten.

 

5. Stornierung durch den Reiseteilnehmer


Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. SEGO  kann nach seiner Wahl (die mit Übersendung der Stornorechnung getroffen wird und von SEGO  dann nicht mehr einseitig geändert werden kann) anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung auch die nachfolgende pauschaliert ermittelte Entschädigung abrechnen:

  • §                         bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40 %

  • §                         ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %

  • §                         ab 14. Tag bis 9. Tag vor Reisebeginn 70 %

  • §                         ab 8. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 80 %

  • §                         ab 5. Tag vor Reisebeginn 95 %

des jeweiligen Reisepreises. Als Stichtag gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

SEGO behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist SEGO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

6. Umbuchungen


Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Sollten auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Änderungen von Terminen, Verpflegungsart, Aufenthaltsdauer, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen SEGO in der Regel die gleichen Kosten, wie bei einem Rücktritt des Kunden. SEGO muss daher dem Kunden die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet SEGO jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-. pro Person.

Die durch die Umbuchung entstehenden Mehr- oder Stornokosten, insbesondere für Änderung und Umbuchung von Flügen und Hotelunterkünften, sind vom Kunden zu tragen. SEGO prüft jedoch im Falle einer Umbuchung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ob Kulanzlösungen für die in Rechnung zu stellende Umbuchungsgebühr bzw. Stornopauschale möglich sind.

SEGO behält sich jedoch das Recht vor, Umbuchungen abzulehnen.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

 
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden nicht von SEGO zu vertretenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SEGO wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger ( Hotel und Flug ) bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

SEGO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SEGO nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SEGO , so behält SEGO den Anspruch auf den Reisepreis; SEGO muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SEGO  aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der SEGO von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

9. Preisänderungen


1.

SEGO  ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn nicht unvorhersehbar für SEGO nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von SEGO  nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung , Steuern , Inlandflüge ); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.

2.

Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1. genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. SEGO  ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.


3.

SEGO hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung durch SEGO,  vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Angebot von SEGO  verlangt werden, sofern SEGO diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber SEGO erklärt werden.

 

10. Versicherungen


Dringlich anzuraten sind der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (vgl. Ziffer 5.) , einer Unfallversicherung , einer Reise-Krankenversicherung und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. SEGO haftet nicht für Unfälle oder bei Krankheit oder im Todesfall des Reiseteilnehmers während der Reise. 

 

11. Pass- und Gesundheitsbestimmungen / Meldevorschriften / Visum-, Zoll-, Devisenbestimmungen


1.

Bei den Informationen über solche Bestimmungen bei Buchung unterstellen wir deutsche bzw. (bei Buchung aus dem EU-Ausland) entsprechende EU-Staatsbürgerschaft. Die Auskunft gibt den bekannten Stand zum Zeitpunkt der Buchung wieder. Wegen der Möglichkeit späterer Änderungen legen wir Ihnen nahe, die Nachrichtenmedien und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu verfolgen, auch wenn SEGO  sich selbstverständlich im Rahmen des Möglichen bemüht, Ihnen Änderungen mitzuteilen. Persönliche Umstände des Reisenden können generell nur berücksichtigt werden, wenn ein ausdrücklicher Hinweis bei Buchung erfolgt.


2.

Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten und Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

3.

Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebedingungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen und Zoll und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich.

4.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die Behörden in Thailand besteht. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen zu verfolgen oder ein Thailändisches Konsulat zu kontaktieren, um sich zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

 

12. Rechte und Obliegenheiten bei Mängeln


1.

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. SEGO  kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 
2.

Leistet SEGO nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn SEGO  die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.


3.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


4.

Mängel in Hotels müssen vom Reiseteilnehmer direkt dem Hotelpersonal angezeigt werden. Das Hotelmanagement ist verantwortlich und haftbar für Mängel und Unfälle in ihren Hotels. SEGO und die Reiseleitung kann bei Mängel und Unfällen in Hotels lediglich Hilfestellung leisten. Alle Hotels werden im Namen des Reiseteilnehmers gebucht. SEGO haftet nicht für Mängel und Unfällen in Hotels.

5.

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, für SEGO erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er  SEGO zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SEGO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für SEGO erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


6.

Gepäckverlust und Gepäckverspätung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tage, bei Verspätung innerhalb 21 Tage nach Aushändigung, zu erstatten.

SEGO haftet nicht für den Verlust, für die Beschädigung oder für die Fehlleitung von Reisegepäck während der Rundreise.

7.

Reiseunterlagen. Der Kunde hat SEGO zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von SEGO mitgeteilten Frist erhält.

SEGO haftet nicht für den Verlust von Flugtickets oder Hotelgutscheinen während der Rundreise.


8.

Schadensminderungspflicht . Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er SEGO auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9.

Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind für SEGO bindend. SEGO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


10.  

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von SEGO  nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

11

Hotelreservierungen in der Nebensaison. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in der Nebensaison zu verstärkter Renovierungs- und Bautätigkeiten in Hotelanlagen kommen kann. Die Hotels sind bemüht, alles zu tun, um die Beeinträchtigungen so niedrig wie möglich zu halten.
Ebenso kann in der Nebensaison das Sport-, Unterhaltungs-, Ausflugs- und Restaurantangebot der Hotels eingeschränkt oder verändert sein. Manche Hotels reichen in der Nebensaison das Frühstück nicht als Buffet sondern in Form der Menüwahl, d.h. der Kunde kann a la Carte sein Frühstück auswählen.
Die stark ermäßigten Preise der Nebensaison sind bereits als solches eine Kompensation für gewisse Einschränkungen, die der Gast deshalb auch in Kauf nehmen muss und die daher keinen Reisemangel darstellen, wenn er sich für diese Saisonzeit entscheidet.

12.

Größenangaben zu Zimmern beziehen sich immer auf den Gesamtbereich der den Gästen zur Verfügung steht, verstehen sich also immer inklusive Badezimmer und eventuell vorhandenen Balkon und/oder Terrasse etc.  Wir weisen darauf hin, dass die bei unseren Hotelbeschreibungen angegebenen Einrichtungen, Angebote und Serviceleistungen der Hotels auf den Angaben des jeweiligen Hotels zum Zeitpunkt der Drucklegung oder Angebotserstellung beruhen und diese Angaben lediglich Informationscharakter haben. Ebenso sind diese Serviceleistungen und Zusatzangebote ausdrücklich nicht Bestandteil des Reisevertrags oder gar als Gratisleistung zu verstehen. Die Verfügbarkeit von Einrichtungen, Angeboten und Serviceleistungen kann ja nach Saison und Jahreszeit eingeschränkt sein, ebenso können diese bei Nutzung gebührenpflichtig sein. Vertragspartner für solche Zusatzleistungen und Angebote ist immer das betreffenden Hotel. Die eventuell anfallenden Nutzungsgebühren sind vor Ort direkt an das Hotel zu bezahlen.

 

13. Rechte und Pflichten der Reiseleitung


1.

Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen SEGO anzuerkennen oder entgegenzunehmen.


2.

Die Kündigung des Reisevertrages durch SEGO kann auch durch den Reiseleiter oder örtlichen Vertreter von SEGO  ausgesprochen werden; diese sind insoweit von SEGO bevollmächtigt.

 

14. Haftung und Haftungsbeschränkungen


1.

Die vertragliche Haftung von SEGO  gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird.

2.

Die Haftung von SEGO  gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens € 4.100,00.

3.

Angaben über vermittelte touristische Leistungen oder vermittelte Beförderungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von SEGO  gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr. Zwischen dem Anmeldenden / Reiseteilnehmer und dem Leistungsträger ist SEGO ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Reiseteilnehmers / Leistungsträgers.

4.

SEGO leitet dem Leistungsträger gerne Kundenwünsche für bestimmte Zimmer, Lagen oder Blickrichtungen weiter, kann aber keine Zusicherung für die Realisierung geben. Der Leistungsträger wird sich bemühen, sofern die Buchungssituation es gestattet, den Wunsch umzusetzen.

5.

SEGO haftet nicht für Unfälle und deren Folgen, insbesondere nicht auf Transporten durch vermittelte Drittunternehmen ,  vermittelte fremder touristischer Leistungen und fremder Beförderungsleistungen , wie z.B. Bootsfahrten, Inland fluege , Tour Guides , Elefantenreiten, Oeffentliche Verkehrsmittel , Taxis , Tuk Tuks , Faehren, Tempelbesuche oder Transport per Personenwagen oder Minibus .

6.

SEGO haftet nicht für den Todesfall oder Krankheiten und deren Folgen, die während des Urlaubs auftreten wie z.B. Arztbesuche , Krankenhausaufenthalte , Notfall-Transporte oder Rückführungen .

7

SEGO haftet nicht fuer Leistungsstörungen , Personenschäden oder Sachschäden, die wärend des Aufenthalts oder während der Fahrt in Thailand auftreten, insbesonders nicht wenn diese im Zusammenhang mit Leis­tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, verursacht werden. Dies betrifft insbesondere Fremdleistungen wie z.B. vermittelte Drittunternehmer , fremde touristische Leistungen und fremde Beförderungsleistungen inklusive Hotels.

8

SEGO haftet nicht für Kosten, die durch den Gast verursacht werden , wie z.B. Hotel – und Restaurantkosten für Malzeiten und Getränke , die nicht im Reisepreis enthalten sind oder für Sach - und Personenschäden , die durch den Reiseteilnehmer verursacht werden . SEGO übernimmt lediglich Kosten die in der Reiseabrechnung ausdrücklich genannt und im Preis mit eingeschlossen sind .

9.

SEGO haftet nicht für Verzögerungen bei Inlandsflügen oder bei Ausfall von Inlandsflügen durch Fluglinien .

10.

Eine Haftung durch SEGO bei Hoeherer Gewalt ( Force Majeur ) ist ausgeschlossen.

11.

SEGO haftet nicht fuer den Verlust von Wertgegenständen , Bargeld , Kreditkarten oder für die Beschädigung oder Zerstörung von persönlichen Gegenstanden des Reiseteilnehmers.

12.

Der Reiseteilnehmer erhält auf Wunsch, und falls vorhanden , Internet-Links zu Webseiten der angebotenen Hotels, um sich selbst einen Überblick zu verschaffen . SEGO ist nicht verantwortlich zu halten, wenn die Hotels und die Umgebung und Lage nicht den Vorstellungen des Reiseteilnehmers entspricht . Mit unangekündigten Renovierungen der Hotelanlagen, besonders in der Nebensaison, muss in Thailand gerechnet werden .

 

15.  Anmeldung von Ansprüchen , Ausschlussfrist, Verjährung


1.

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise SEGO  gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert war.


2.

Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

3.

Eine vor Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel zur Abhilfe und ersetzt eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende nicht.

4.

Die Abtretung von jeglichen Ansprüchen des Kunden aus dem Reisevertrag an Dritte (auch an Ehegatten) ist ausgeschlossen.

5.

Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

16. Gültigkeit der Angaben


Naturgemäß können unsere Leistungsdarstellungen, z.B. im Internet, nur die zu diesem Zeitpunkt geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung wiedergeben, auch Druck- oder Darstellungsfehler lassen sich selbst bei großer Sorgfalt leider nicht immer vermeiden. Änderungen sind daher möglich und bleiben bis zur Abgabe unserer letzten auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der geschuldeten Leistung ist daher allein der Inhalt unseres der Buchung zugrunde liegenden Angebots in Verbindung mit sonstigen vertraglichen Abreden. Alle Informationen und Preise sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss.

 

17. Sonstiges

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:


„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl SEGO als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung zum Flughafen Bangkok sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Wird der Vertrag gekündigt, so kann SEGO für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

18. Kundeninformation für Flugreisen

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens. Welches der Abkommen unter welcher Voraussetzung zur Anwendung kommt, richtet sich dananch, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Informationen zum Warschauer Abkommen sind ist auf folgender Internetseite http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/uploads/media/Warschauer-Abkommen.pdf abrufbar. Informationen zum Montrealer Abkommen sind ist auf folgender Internetseite http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/montreal-D.pdf abrufbar.

 

19. Gerichtsstand


Der Kunde / Reiseteilnehmer kann die Firma  SEGO Tours & Travel  nur an dessen Sitz verklagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SEGO findet ausschließlich das thailaendische Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Gerichtsstand fuer Klagen gegen die Firma SEGO Tours & Travel ist Thailand.

Für Klagen von der Firma SEGO Tours & Travel gegen den Kunden / Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SEGO vereinbart.

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

 

20. Reisevermittler und Sitz der Gesellschaft


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neue Buchungen und Anfragen entgegen nehmen. Vielen Dank .

 

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