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Impressum SEGO Tours & Travel Thailand
- Stand 1.3.2010
Adresse:
SEGO Tours & Travel 97 / 38 Bansuan Pimpaka, Pimparam Road 30130 Pakchong / Nakornratchasima
Thailand
Tel:
+66 (44) 315418 Fax: +66 (44) 315418
Mobile : +66 (0) 862523238
Email :
segotoursthailand@gmail.com
Webseiten
www.thailandferien.de
www.thailand-holiday.de
www.thailand-holidays.com
Gesellschaftssitz: Thailand
( Ort : Pakchong / Nakornratchasima )
Geschäftsführerin : Patcharee Wagner
Öffnungszeiten unseres Büros : Von Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Nach Vereinbarung auch gern außerhalb der
Geschäftszeiten.
Gestaltung & Programmierung der Website : SEGO Consultant New Zealand
Bildmaterial:
Shutterstock.com und andere
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SEGO Tours & Travel bemüht sich, auf ihrer
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Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304,
USA betrieben wird ("Facebook"). Die
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Ihren Browser übermittelt und von diesem in die
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Durch die Einbindung der Plug-Ins erhält Facebook die Information, dass
Sie die entsprechende Seite unseres
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betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die
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über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch
unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.
Allgemeine Reisebedingungen der SEGO Tours & Travel
Thailand
Reisebedingungen
1. Allgemein
Die Firma SEGO Tours & Travel (im folgenden
SEGO) mit Sitz in Thailand tritt als Vermittler
einzelner touristischer Einzelleistungen (z. B.
Hotelaufenthalte, Mietwagen , Tour Guides) und
Beförderungsleistungen (z. B. Inland-Flüge,
Transfers , Bootsfahrten oder Busrundreisen),
sonstiger oder fremdveranstalteter Reisen auf. Für
die Vermittlung gelten die nachfolgenden
Bedingungen; sie regeln das Rechtsverhältnis
zwischen dem Anmeldendem und SEGO . Mit der
Anmeldung bietet der Kunde der SEGO den Abschluss
eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die
nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die
Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und SEGO in
klarer Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Vorschriften darzustellen und zu regeln.
Darstellung und Vertrieb der touristischen Produkte erfolgt über das
Internet. Die nachfolgenden Bedingungen gelten also
ausschließlich für die Vermittlung fremder
touristischer Leistungen und fremder
Beförderungsleistungen. Für von SEGO in eigenen
Katalogen und Prospekten angebotene Leistungen
gelten die Bedingungen, die in den jeweiligen
Katalogen und Prospekten enthalten sind bzw. mit
diesen ausgegeben werden. Flüge nach und von
Thailand heraus werden von SEGO nicht vermittelt.
Vermittelt SEGO ausdrücklich in fremdem Namen Leistungen von
Fremdanbietern, wie z.B. Flüge oder Leihwagen, so
richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und
den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des
Reisenden, soweit diese einbezogen wurden. Als
Vermittler fremder Leistungen haftet SEGO nur für
die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und
nicht für die Leistungserbringung im vermittelten
Vertrag selbst.
Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der
gebuchten einzelnen touristischen Leistung oder der
gebuchten Beförderungsleistung.
2. Datenschutz /
Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1.
Ihre aufgrund der Anmeldung erfassten Daten
werden von SEGO ausschließlich zur Abwicklung der
gebuchten Leistung und zur Kundenbetreuung
verwendet. Möchten Sie keine Werbung von SEGO
erhalten, so können Sie der Datenverwendung hierfür
widersprechen (§ 28 Abs. 4
Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie für die
Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35
BDSG genügt dazu kurze Mitteilung an die am Ende der
Bedingungen angegebene Anschrift.
2.
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005
verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und
Vermittler von Beförderungsverträgen ihre Kunden vor
der entsprechenden Flugbeförderung über die
Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu
unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies
bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst
die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft
angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden
Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der
Kunde unverzüglich zu unterrichten.
3. Buchung einer
Reise von
SEGO -
Abwicklung
1.
Nach Ihrer Buchungsanfrage erstellen wir in
Absprache mit Ihnen ein individuelles Angebot in
Textform unter Bestimmung einer Annahmefrist. Mit
Ihrer fristgerechten Annahme unseres Angebots, die
in Textform schriftlich oder per Email erfolgen
muss, kommt der Reisevertrag zustande.
2.
Ändernde oder ergänzende Abreden zu den
beschriebenen Leistungen sowie zu den
Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen
Vereinbarung mit SEGO . Sie muss aus Beweisgründen
schriftlich getroffen werden.
3.
Nach Zustandekommen des Reisevertrages erhalten Sie von uns die
folgenden Unterlagen
-
Detaillierte
Reisebeschreibung gemäß unseres Angebots
- Unsere Rechnung
und den Sicherungsschein
4.
Nach erfolgter Anzahlung und vor Ihrer Ankunft in Thailand erhalten
Sie von uns die folgenden Unterlagen :
- Hotel Vouchers /
Hotelgutscheine für die Unterkünfte
- Flug Tickets
für
die Inlandflüge / e-Tickets
- Quittung
für die
Anzahlung
5.
Nach erfolgter Restzahlung erhalten Sie von uns die folgenden
Unterlagen :
-
Quittung für die Restzahlung
-
Treffpunkt-Informationen für Ihre Ankunft am
Flughafen in Bangkok
4. Zahlung
1.
Alle Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die
Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu
leisten. Sie erhalten mit der Reisebestätigung /
Rechnung diesen Sicherungsschein. Mit Erhalt des
Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des
Reisepreises fällig. Die geleistete Anzahlung wird
auf den restlichen Reisepreis angerechnet.
2.
Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor
Abreise erfolgen. Bei Verträgen, die später als 30
Tage vor Abreise zustande kommen, ist der gesamte
Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines
sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen
erfolgt nach Zahlung. Ohne vollständige Bezahlung
des Reisepreises besteht keinerlei Anspruch des
Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. auf
Reiseleistungen.
3.
Für Hochsaison - Buchungen in Thailand ist die Zahlung nach
Bestätigung der Buchung fällig, es sei denn, es
wurde etwas anderes vereinbart.
4.
Der Reiseteilnehmer und SEGO können eine Anzahlung mit Restzahlung
nach Ankunft in Thailand vereinbaren, allerdings
nur, wenn als erste Station ein Hotel in Bangkok
gebucht wurde. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt
in diesem Fall als Barzahlung an einen SEGO -
Vertreter vor Ort. Da SEGO alle Leistungen für
Dritt-Unternehmer ( Hotel ,
Inlandflüge ,Reiseleitung , Minibus oder
Privatwagen etc. ) vor Ankunft des Reiseteilnehmers
in Thailand im Voraus bezahlen muss, beträgt die
Anzahlung in diesem Fall 35 % des Reisepreises und
wird mit Erhalt des Sicherungsscheines und unserer
Rechnung fällig. Die Restzahlung von 65% des
Reisepreises muss am Tag der Ankunft in Bangkok
erfolgen.
5.
Stornoentschädigungen sind mit Zugang der
Stornorechnung fällig.
6.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so ist SEGO berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Paragraph 5. zu
belasten.
5. Stornierung
durch den Reiseteilnehmer
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. SEGO kann nach seiner
Wahl (die mit Übersendung der Stornorechnung
getroffen wird und von SEGO dann nicht mehr
einseitig geändert werden kann) anstelle der konkret
berechneten Rücktrittsentschädigung auch die
nachfolgende pauschaliert ermittelte Entschädigung
abrechnen:
-
§
bis
zum 30. Tag vor Reisebeginn 40 %
-
§
ab 29.
Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
-
§
ab 14.
Tag bis 9. Tag vor Reisebeginn 70 %
-
§
ab 8.
Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 80 %
-
§
ab 5.
Tag vor Reisebeginn 95 %
des jeweiligen
Reisepreises. Als Stichtag gilt der Eingang der
schriftlichen Rücktrittserklärung.
SEGO behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem
Fall ist SEGO verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
6. Umbuchungen
Ein
Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung)
besteht nicht. Sollten auf Wunsch des Kunden nach
der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins,
Änderungen von Terminen, Verpflegungsart,
Aufenthaltsdauer, des Reisezieles, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen SEGO in der Regel die gleichen Kosten, wie bei einem
Rücktritt des Kunden. SEGO muss daher dem Kunden die
Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnet SEGO jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von € 25,-. pro Person.
Die durch die
Umbuchung entstehenden Mehr- oder Stornokosten,
insbesondere für Änderung und Umbuchung von Flügen
und Hotelunterkünften, sind vom Kunden zu tragen.
SEGO prüft jedoch im Falle einer Umbuchung ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht, ob Kulanzlösungen
für die in Rechnung zu stellende Umbuchungsgebühr
bzw. Stornopauschale möglich sind.
SEGO
behält sich
jedoch das Recht vor, Umbuchungen
abzulehnen.
7. Nicht in Anspruch
genommene Leistung
Nimmt der
Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen
vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus
sonstigen zwingenden nicht von SEGO zu vertretenden
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. SEGO wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger ( Hotel und Flug ) bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Kündigung aus
verhaltensbedingten Gründen
SEGO kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von
SEGO
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
SEGO
, so behält SEGO
den Anspruch auf den Reisepreis; SEGO
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
SEGO
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der SEGO
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Preisänderungen
1.
SEGO ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen,
wenn nicht unvorhersehbar für SEGO nach
Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten
Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die von SEGO nicht zu vertreten
sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise;
Beförderungskosten (insbesondere bei
Ölpreisverteuerung , Steuern , Inlandflüge );
Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren
im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-,
Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche
Eintrittsgebühren.
2.
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe
aller nach Vertragsschluss eingetretenen
betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1.
genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise
entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen
eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen,
werden sie zunächst auf die einzelnen
Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche
Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist,
wird dabei die ursprünglich kalkulierte
Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret
erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. SEGO ist
verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung
Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
3.
SEGO hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige
Preiserhöhung unverzüglich mitzuteilen. Erhöht sich
der Reisepreis um mehr als 10 %, so ist der
Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer
Entschädigung durch SEGO, vom Vertrag
zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem
Angebot von SEGO verlangt werden, sofern SEGO diese
ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder
Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich
gegenüber SEGO erklärt werden.
10. Versicherungen
Dringlich anzuraten sind der Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung (vgl. Ziffer 5.)
, einer Unfallversicherung , einer
Reise-Krankenversicherung und einer Versicherung zur
Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit. SEGO haftet nicht für Unfälle oder bei
Krankheit oder im Todesfall des Reiseteilnehmers
während der Reise.
11. Pass- und
Gesundheitsbestimmungen / Meldevorschriften /
Visum-,
Zoll-, Devisenbestimmungen
1.
Bei den Informationen über solche Bestimmungen
bei Buchung unterstellen wir deutsche bzw. (bei
Buchung aus dem EU-Ausland) entsprechende
EU-Staatsbürgerschaft. Die Auskunft gibt den
bekannten Stand zum Zeitpunkt der Buchung wieder.
Wegen der Möglichkeit späterer Änderungen legen wir
Ihnen nahe, die Nachrichtenmedien und Reisehinweise
des Auswärtigen Amtes zu verfolgen, auch wenn SEGO
sich selbstverständlich im Rahmen des Möglichen
bemüht, Ihnen Änderungen mitzuteilen. Persönliche
Umstände des Reisenden können generell nur
berücksichtigt werden, wenn ein ausdrücklicher
Hinweis bei Buchung erfolgt.
2.
Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions-
und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat
zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten und
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
3.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreisebedingungen,
Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen
und Zoll und Devisenbestimmungen selbst
verantwortlich.
4.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit
einer Änderung dieser Bestimmungen durch die
Behörden in Thailand besteht. Dem Teilnehmer wird
daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über
Änderungen der Bestimmungen zu verfolgen oder ein
Thailändisches Konsulat zu kontaktieren, um sich
zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.
12. Rechte und
Obliegenheiten bei Mängeln
1.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so
kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. SEGO
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2.
Leistet SEGO nicht innerhalb einer vom
Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist
Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe
schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
nicht, wenn SEGO die Abhilfe verweigert oder
sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer
vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
3.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen
Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt
jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
4.
Mängel in Hotels müssen vom Reiseteilnehmer
direkt dem Hotelpersonal angezeigt werden. Das
Hotelmanagement ist verantwortlich und haftbar für
Mängel und Unfälle in ihren Hotels. SEGO und die
Reiseleitung kann bei Mängel und Unfällen in
Hotels lediglich Hilfestellung leisten. Alle Hotels
werden im Namen des Reiseteilnehmers gebucht. SEGO
haftet nicht für Mängel und Unfällen in Hotels.
5.
Fristsetzung vor
Kündigung. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen
eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten
Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, für SEGO
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat
er SEGO zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SEGO verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes, für SEGO erkennbares Interesse
des Kunden gerechtfertigt wird.
6.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung. Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt
der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und
Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust
binnen 7 Tage, bei Verspätung innerhalb 21 Tage nach
Aushändigung, zu erstatten.
SEGO haftet nicht
für den Verlust, für die Beschädigung oder für
die Fehlleitung von Reisegepäck während der
Rundreise.
7.
Reiseunterlagen.
Der Kunde hat SEGO zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,
Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von SEGO
mitgeteilten Frist erhält.
SEGO haftet nicht
für den Verlust von Flugtickets oder
Hotelgutscheinen während der Rundreise.
8.
Schadensminderungspflicht . Der Kunde hat den
Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und
eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere
hat er SEGO auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam
zu machen.
9.
Die in dem
Angebot enthaltenen Angaben sind für SEGO bindend.
SEGO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
10.
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von SEGO nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
11
Hotelreservierungen in der Nebensaison. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in der
Nebensaison zu verstärkter Renovierungs- und
Bautätigkeiten in Hotelanlagen kommen kann. Die
Hotels sind bemüht, alles zu tun, um die
Beeinträchtigungen so niedrig wie möglich zu halten.
Ebenso kann in der Nebensaison das Sport-,
Unterhaltungs-, Ausflugs- und Restaurantangebot der
Hotels eingeschränkt oder verändert sein. Manche
Hotels reichen in der Nebensaison das Frühstück
nicht als Buffet sondern in Form der Menüwahl, d.h.
der Kunde kann a la Carte sein Frühstück auswählen.
Die stark ermäßigten Preise der Nebensaison sind
bereits als solches eine Kompensation für gewisse
Einschränkungen, die der Gast deshalb auch in Kauf
nehmen muss und die daher keinen Reisemangel
darstellen, wenn er sich für diese Saisonzeit
entscheidet.
12.
Größenangaben zu Zimmern beziehen sich immer auf den
Gesamtbereich der den Gästen zur Verfügung steht,
verstehen sich also immer inklusive Badezimmer und
eventuell vorhandenen Balkon und/oder Terrasse etc.
Wir weisen darauf hin, dass die bei unseren
Hotelbeschreibungen angegebenen Einrichtungen,
Angebote und Serviceleistungen der Hotels auf den
Angaben des jeweiligen Hotels zum Zeitpunkt der
Drucklegung oder Angebotserstellung beruhen und
diese Angaben lediglich Informationscharakter haben.
Ebenso sind diese Serviceleistungen und
Zusatzangebote ausdrücklich nicht Bestandteil des
Reisevertrags oder gar als Gratisleistung zu
verstehen. Die Verfügbarkeit von Einrichtungen,
Angeboten und Serviceleistungen kann ja nach Saison
und Jahreszeit eingeschränkt sein, ebenso können
diese bei Nutzung gebührenpflichtig sein.
Vertragspartner für solche Zusatzleistungen und
Angebote ist immer das betreffenden Hotel. Die
eventuell anfallenden Nutzungsgebühren sind vor Ort
direkt an das Hotel zu bezahlen.
13. Rechte und
Pflichten der Reiseleitung
1.
Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind
während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und
Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist.
Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt,
Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit
Wirkung gegen SEGO anzuerkennen oder
entgegenzunehmen.
2.
Die Kündigung des Reisevertrages durch SEGO kann
auch durch den Reiseleiter oder örtlichen Vertreter
von SEGO ausgesprochen werden; diese sind insoweit
von SEGO bevollmächtigt.
14. Haftung und
Haftungsbeschränkungen
1.
Die vertragliche Haftung von SEGO gegenüber dem
Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob
fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird.
2.
Die Haftung von SEGO gegenüber dem
Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter
Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt; die Haftungssumme beträgt jedoch
mindestens € 4.100,00.
3.
Angaben über vermittelte touristische Leistungen oder vermittelte
Beförderungen beruhen ausschließlich auf den Angaben
der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber,
sie stellen keine eigene Zusicherung von SEGO
gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Auskünfte aller
Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
Zwischen dem Anmeldenden / Reiseteilnehmer und dem
Leistungsträger ist SEGO ausschließlich als
Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für
Rechnung des Reiseteilnehmers / Leistungsträgers.
4.
SEGO leitet dem Leistungsträger gerne Kundenwünsche für bestimmte Zimmer,
Lagen oder Blickrichtungen weiter, kann aber keine
Zusicherung für die Realisierung geben. Der
Leistungsträger wird sich bemühen, sofern die
Buchungssituation es gestattet, den Wunsch
umzusetzen.
5.
SEGO haftet nicht für Unfälle
und deren Folgen, insbesondere nicht auf Transporten
durch vermittelte Drittunternehmen , vermittelte
fremder touristischer Leistungen und fremder
Beförderungsleistungen , wie z.B. Bootsfahrten,
Inland fluege , Tour Guides , Elefantenreiten,
Oeffentliche Verkehrsmittel , Taxis , Tuk Tuks ,
Faehren, Tempelbesuche
oder Transport per Personenwagen oder Minibus .
6.
SEGO haftet nicht für den Todesfall oder Krankheiten
und deren Folgen,
die während des Urlaubs auftreten
wie
z.B. Arztbesuche
, Krankenhausaufenthalte , Notfall-Transporte oder Rückführungen
.
7.
SEGO haftet nicht fuer Leistungsstörungen , Personenschäden
oder Sachschäden,
die wärend
des Aufenthalts oder während
der Fahrt in Thailand auftreten, insbesonders nicht
wenn diese im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,
verursacht werden. Dies betrifft insbesondere
Fremdleistungen wie z.B. vermittelte
Drittunternehmer , fremde touristische Leistungen
und fremde Beförderungsleistungen inklusive Hotels.
8.
SEGO haftet nicht für
Kosten, die durch den Gast verursacht werden , wie
z.B. Hotel – und Restaurantkosten für Malzeiten und
Getränke
, die nicht im
Reisepreis
enthalten sind oder für Sach - und Personenschäden
, die durch den Reiseteilnehmer verursacht werden .
SEGO
übernimmt
lediglich Kosten die in der Reiseabrechnung ausdrücklich
genannt und im Preis mit eingeschlossen sind .
9.
SEGO haftet nicht
für Verzögerungen bei Inlandsflügen oder bei Ausfall
von Inlandsflügen durch Fluglinien .
10.
Eine Haftung durch SEGO bei Hoeherer Gewalt ( Force
Majeur ) ist ausgeschlossen.
11.
SEGO haftet nicht fuer den
Verlust von
Wertgegenständen , Bargeld , Kreditkarten oder für
die Beschädigung oder Zerstörung von persönlichen
Gegenstanden des Reiseteilnehmers.
12.
Der Reiseteilnehmer erhält auf Wunsch, und falls
vorhanden , Internet-Links zu Webseiten der
angebotenen Hotels, um sich selbst einen Überblick
zu verschaffen .
SEGO
ist nicht verantwortlich zu halten, wenn die Hotels
und die Umgebung und Lage nicht den Vorstellungen
des Reiseteilnehmers entspricht . Mit
unangekündigten Renovierungen der Hotelanlagen,
besonders in der Nebensaison, muss in Thailand
gerechnet werden .
15. Anmeldung
von Ansprüchen ,
Ausschlussfrist,
Verjährung
1.
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder
teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter
Erbringung von Reiseleistungen muss der
Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise SEGO
gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift
geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer
ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert
war.
2.
Die in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche des
Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
3.
Eine vor Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel zur Abhilfe
und ersetzt eine Geltendmachung von Ansprüchen nach
Reiseende nicht.
4.
Die Abtretung von jeglichen Ansprüchen des Kunden aus dem Reisevertrag
an Dritte (auch an Ehegatten) ist ausgeschlossen.
5.
Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des
vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu
erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
16. Gültigkeit der
Angaben
Naturgemäß können unsere Leistungsdarstellungen,
z.B. im Internet, nur die zu diesem Zeitpunkt
geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung
wiedergeben, auch Druck- oder Darstellungsfehler
lassen sich selbst bei großer Sorgfalt leider nicht
immer vermeiden. Änderungen sind daher möglich und
bleiben bis zur Abgabe unserer letzten auf den
Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung
vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der geschuldeten
Leistung ist daher allein der Inhalt unseres der
Buchung zugrunde liegenden Angebots in Verbindung
mit sonstigen vertraglichen Abreden. Alle
Informationen und Preise sind freibleibend bis zum
Vertragsabschluss.
17. Sonstiges
Hinweis zur
Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des
Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im
BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl SEGO als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach
Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §
651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung zum Flughafen
Bangkok sind von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.“
Wird der Vertrag gekündigt, so kann SEGO für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
18.
Kundeninformation für Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr
unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder
Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von
Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung,
dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck
den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder
des Warschauer Abkommens. Welches der Abkommen unter
welcher Voraussetzung zur Anwendung kommt, richtet
sich dananch, welche Staaten die Abkommen
unterzeichnet und ratifiziert haben.
Informationen zum Warschauer Abkommen sind ist auf
folgender Internetseite
http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/uploads/media/Warschauer-Abkommen.pdf
abrufbar. Informationen zum Montrealer Abkommen sind
ist auf folgender Internetseite
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/montreal-D.pdf
abrufbar.
19. Gerichtsstand
Der Kunde
/ Reiseteilnehmer kann die Firma SEGO Tours &
Travel nur an dessen Sitz verklagen. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SEGO
findet ausschließlich das thailaendische Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis. Der Gerichtsstand fuer Klagen
gegen die Firma SEGO Tours & Travel ist Thailand.
Für Klagen von der Firma SEGO Tours & Travel gegen
den Kunden / Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz von SEGO vereinbart.
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und
dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur
Folge.
20. Reisevermittler
und Sitz der Gesellschaft
SEGO Tours & Travel 97 / 38 Bansuan Pimpaka, Pimparam Road 30130 Pakchong / Nakornratchasima
Thailand
Tel:
+66 (44) 315418 Fax: +66 (44) 315418
Mobile : +66 (0) 862523238 Email : segotoursthailand@gmail.com
Diese Webseite befindet sich zur Zeit im Umbau . Wir
können voraussichtlich erst ab Februar 2012
neue Buchungen und Anfragen entgegen nehmen.
Vielen Dank .
SEGO TOURS
& Travel Thailand
Email :
segotoursthailand@gmail.com
The Tourism Authority of Thailand (TAT)
License Nr. 000
The
Association of Thai Tour Operators ( ATTO ) Nr. 000 -
Professional Tourist Guide Association of Thailand Nr.
000
The
Association of Domestic Travel ( ADT ) Nr.
: 000
- Thai Travel Agents Association ( TTAA ) Nr.
: 000
Association of Thai Travel Agents ( ATTA ) Nr. 000
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